Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Dies gilt auch für die Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Anmeldung vornehmen.
Der Reisevertrag kommt durch meine schriftliche Annahme in Form einer kurzen Buchungsbestätigung zustande. Umfang und Art der von mir geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Reisebeschreibung zu der betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Sollten nach Vertragsschluss Änderungen wesentlicher Reiseleistungen notwendig werden, die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, so dürfen sie den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Kleine Anpassungen sowie zusätzliche Programmpunkte können ohne Absprache mit den Reiseteilnehmern bzw. ohne deren Unterrichtung vorgenommen werden.
Bekannte Krankheiten oder Gebrechen eines Reiseteilnehmers sind mir mit der Anmeldung dann anzuzeigen, wenn sie geeignet sind, die Reise für andere Teilnehmer erheblich negativ zu beeinträchtigen oder andere Teilnehmer zu gefährden. In einem solchen Fall behalte ich mir vor, die Annahme einer Reiseanmeldung abzulehnen.
Sollten Sie besondere Diäten benötigen oder auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sein, so vermittel ich gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten und bemühe mich um Lösungen im Hotel, sofern ich rechtzeitig davon unterrichtet werde. Die Verantwortung für spezielle Diäten oder die Versorgung mit besonderen Medikamenten bleibt jedoch beim betroffenen Reiseteilnehmer.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines (Insolvenzversicherung) wird vom Reiseteilnehmer eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 20 % desselben, jedoch nicht höher als 250,- €, fällig. 28 Tage vor Beginn der Reise ist der dann noch ausstehende Reisepreis fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Punkt 5 von mir abgesagt werden kann.
Vor Reisebeginn können angemeldete Teilnehmer von Ihrem Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall verliere ich den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von mir ersparten Aufwendungen sowie dessen, was ich durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet.
Diese Entschädigung darf von mir konkret oder pauschalisiert berechnet werden. Die pauschalierte Entschädigung kann betragen:
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn – 20 %
ab dem 41. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn – 50%
ab dem 23. Tag bis Reisebeginn – 90 % des Reisepreises
Dabei können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von mir berechneten Höhe entstanden ist.
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl kann ich von der Reise zurücktreten. Voraussetzung ist, dass ich in der Beschreibung der Reise und auch in der Reisebestätigung ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl genannt und einen Zeitpunkt angegeben habe, bis zu welchem meine Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss.
Einen solchen Rücktritt erkläre ich den angemeldeten Teilnehmern spätestens bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt. Alle bis dahin auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.
Ich kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist einem Teilnehmer kündigen, wenn dieser ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall kann der Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und/oder von Leistungsträgern gutgeschriebener Beträge einbehalten werden.
Bei der unerlaubten Entnahme von Pflanzen aus Privatgärten, Parkanlagen oder aus ihrem natürlichen Umfeld während der Reisezeit kann ohne Abmahnung das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Der Reiseteilnehmer haftet eigenverantwortlich für Schäden, die er während der Reise verschuldet. Hierzu gehören auch Gebühren, die bei einer eventuellen Missachtung der Hotelordnung anfallen können, wie z.B. zusätzliche Reinigungskosten für die Missachtung einer Nichtraucherregelung.
Meine vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunde auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit ich für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich bin.
Ich hafte jedoch in keinem Fall für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dabei sind diese Leistungen in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil meiner Reiseleistungen sind. Dies betrifft beispielsweise Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- oder Zielort, eine Übernachtung vor der Anreise bzw. am Rückreisetag nach der Ankunft.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht Ihrerseits kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Der Kunde hat mir auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen.
Sollte die Möglichkeit der Abhilfe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, so kann ich davon Abstand nehmen. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kann der Vertrag seitens des Reiseteilnehmers gekündigt werden, sofern die Abhilfe deutlich verweigert wird oder nicht innerhalb einer angemessenen, zumutbaren Frist erbracht wurde.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche gegen mich müssen innnerhalb eines Monats nach vertraglicher Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurden oder wenn es sich um Ansprüche aus unerlaubten Handlungen handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Gepäckverlust. Diese sind spätestens drei Tage nach Reiserückkehr, am besten jedoch unverzüglich beim Bemerken anzuzeigen. Reisevertragliche Ansprüche nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine der Partein die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Auf das Mitführen eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Handgepäck wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Für nicht deutsche Staatsbürger können bei der Einreise nach Großbritannien weitere Dokumente erforderlich sein. Hierüber gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Reiseveranstalter:
Iris Ney
Anschrift:
Waldstraße 13
D-65529 Waldems
Telefon: +49 (6087) 2287
E-mail: mail@iris-ney.de
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